Asbest ist ein mineralischer Faserstoff, der früher häufig in Baustoffen verwendet wurde – vor allem wegen seiner Hitzebeständigkeit und Langlebigkeit. Heute gilt Asbest als stark gesundheitsgefährdend, da eingeatmete Fasern schwere Lungenerkrankungen verursachen können. Die Entsorgung darf daher nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und durch Fachfirmen erfolgen. MUSS IN BIGBAGS VERPACKT WERDEN!
- Asbesthaltige Platten
- Faserzementplatten (z. B. Eternit)
- Schieferplatten mit Asbestanteil
- Weitere Baustoffe, die Asbest enthalten
- Sonstige Abfälle jeglicher Art
- Bauschutt in jeglicher Form (z. B. Beton, Ziegel, Fliesen)
Altholz der Kategorien AI bis AIII umfasst unbehandeltes bis beschichtetes Holz, das keine schadstoffhaltigen Inhaltsstoffe enthält. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Paletten, Türen, Regalbretter oder lackiertes Bauholz aus dem Innenbereich. Die Entsorgung erfolgt getrennt vom belasteten Altholz (AIV) und ermöglicht eine umweltgerechte Verwertung, häufig durch energetische Nutzung.
- Unbehandeltes, gestrichenes oder beschichtetes Holz ohne Holzschutzmittel (Klassen A1–A3)
- Möbelstücke aus Holz, auch mit leichten Metallanbauten wie Nägeln oder Scharnieren
- Geleimtes Holz, Furnierholz sowie Holzweichfaserplatten
- Holzkisten, Paletten oder Kabeltrommeln aus Holz
- Schadstoffhaltige oder gefährliche Abfälle
- Imprägniertes oder wettergeschütztes Holz (z. B. Zäune, Gartenhäuser, Außentüren)
- Terrassendielen, Parkettböden oder andere Hölzer aus dem Außenbereich
- Dachbalken und Dachholz (meist imprägniert)
- Abbruchholz wie Fachwerkbalken mit Holzschutzmittelrückständen
- Glasanteile, z. B. aus Fenstern oder Glastüren
- Brandholz, Bahnschwellen oder stark beschädigtes Holz
- Holz mit größeren Anhaftungen aus Kunststoff, Metall oder anderen Fremdstoffen
- Baumstämme und grobes Astholz
- Innentüren mit Glaseinsatz oder Metallbeschlägen
Altholz der Kategorie AIV umfasst stark belastetes Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt oder aus schadstoffhaltigen Anwendungen stammt – beispielsweise Bahnschwellen, Leitungsmasten oder Hölzer mit teerhaltigen Anstrichen. Dieses Holz gilt als gefährlicher Abfall und darf nicht mit unbehandeltem oder nur beschichtetem Altholz vermischt werden. Die Entsorgung muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften über spezialisierte Entsorgungsbetriebe erfolgen.
- Gartenelemente wie Zäune, Möbel, Gartenhäuser oder Klettergerüste
- Bauteile im Außenbereich wie Sichtschutzwände, Pfosten, Dachsparren und Dachlatten
- Holz mit Anstrichen, Lackierungen, Imprägnierungen oder sonstiger Behandlung
- Verfaultes, beschädigtes oder verbranntes Holz
- Dämmmaterialien jeglicher Art
- Metallteile oder -reste
- Glas oder Glaselemente
- Baumstämme und Wurzelstücke
- Bauschutt wie Ziegel, Beton oder Fliesen
- Erde oder Bodenaushub
- Elektronische Geräte und Elektroschrott
Altreifen von PKW, ob mit oder ohne Felgen, zählen zu den sogenannten Problemabfällen und müssen getrennt entsorgt werden. Sie bestehen aus Gummi, Stahl und anderen Materialien, die in spezialisierten Anlagen recycelt oder verwertet werden. Die Entsorgung darf nicht über den Hausmüll erfolgen und erfordert meist die Bereitstellung eines speziellen Sammelcontainers.
- Intakte Reifen
- keine Vollgummi Reifen
- keine Baggerketten oder Reifen >120m Durchmesser
Altreifen von LKW, ob mit oder ohne Felgen, sind deutlich größer und schwerer als PKW-Reifen und müssen daher gesondert entsorgt werden. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe wie Gummi und Stahl, die in spezialisierten Recyclinganlagen weiterverarbeitet werden können. Auch hier ist eine fachgerechte Entsorgung über einen dafür vorgesehenen Container notwendig – eine Vermischung mit anderen Abfällen ist unzulässig.
- Intakte Reifen
- keine Vollgummi Reifen
- keine Baggerketten oder Reifen >120m Durchmesser
Bauschutt mit Ytong oder Erde ist ein Gemisch aus mineralischen Baustoffen wie Ytong, Bims, Ziegel, Beton oder Fliesen und natürlichen Erdbestandteilen wie Lehm und Stroh oder Sand. Solche Mischungen entstehen häufig bei Erd- und Abbrucharbeiten, wenn Bodenmaterial nicht sauber vom Bauschutt getrennt wurde. Für die Entsorgung wird ein spezieller Container benötigt, da eine sortenreine Wiederverwertung in diesem Fall nicht möglich ist.
- Betonreste
- Naturbelassene Erde oder Bodenaushub
- Fliesen und Keramikteile
- Gemischte oder sortenreine Ziegelsteine
- Mauerwerk aus Bims,Ytong oder Kalksandstein
- Lehm und Stroh
- Ziegel und Mauersteine
- Flüssige Stoffe jeglicher Art
- Metallteile wie Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
- Holzreste, Späne oder andere Holzabfälle
- Gipsplatten und Gipskarton
- Styropor, teerhaltige Materialien oder bituminöse Anhaftungen
- Glasbruch, Glasbausteine und Glasreste
- Kunststofffolien, leere Farbeimer oder Lackdosen
Schwerer Bauschutt besteht aus mineralischen Materialien wie Beton, Ziegel, Fliesen und Natursteinen, die beim Abriss oder Umbau anfallen. Diese Stoffe sind meist sehr dicht und schwer, weshalb sie getrennt von leichteren Abfällen entsorgt werden müssen. Für die Entsorgung von schwerem Bauschutt ist ein spezieller Container erforderlich, der auf das hohe Gewicht ausgelegt ist.
- Ziegel und Mauersteine
- Unverunreinigter Betonabbruch
- Fliesen, Kacheln und Keramikbeläge
- Dachziegel aller Art
- Sanitäre Keramiken wie Waschbecken und Toilettenschüsseln
- Gehwegplatten und Pflastersteine
- Mauerwerk aus Bims oder Kalksandstein
- Flüssige Stoffe jeglicher Art
- Erdaushub, Sand, Kies oder Lehm
- Poren- oder Gasbeton, Ytong
- Metallteile wie Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
- Strohmatten und Wände mit Rabitzdraht
- Holzreste, Späne oder andere Holzabfälle
- Gipsplatten und Gipskarton
- Styropor, teerhaltige Materialien oder bituminöse Anhaftungen
- Glasbruch, Glasbausteine und Glasreste
- Kunststofffolien, leere Farbeimer oder Lackdosen
- Lehm und Stroh
Baustellenabfälle fallen bei Neubau-, Umbau- oder Sanierungsarbeiten an und bestehen meist aus einem Gemisch verschiedenster Materialien. Dazu zählen Verpackungen, Kunststoffe, Folien, Eimer, Kabelreste, Holzreste oder Dämmstoffe. Da diese Abfälle nicht sortenrein sind, müssen sie als gemischte Bau- und Abbruchabfälle entsorgt werden – idealerweise in einem dafür vorgesehenen Container.
- Allgemeine Abfälle aus dem Haushalt oder vom Bau
- Papier und Kartonreste
- Alte Tapeten und Tapetenreste
- Kunststoffe, Folien, Gummi und Styropor
- Holzreste wie Spanplatten oder Bauholz
- Stoffreste und andere Textilien
- Gipskarton- und Trockenbauwände
- Metallteile, Bleche, Rohre und Kabel
- Innentüren und vergleichbare Bauelemente
- Sperrige Abfälle aus Bauprojekten
- Holzwolle-Leichtbauplatten (Sauerkrautplatten)
- mineralischer Bauschutt
- Gefährliche oder schadstoffhaltige Abfälle
- Mineralwolle oder andere Dämmstoffe dieser Art
- Lacke, Farben und Klebstoffe (nur vollständig ausgehärtete Farbeimer zulässig)
- Flüssige Stoffe wie Öle, Farben oder Reinigungsmittel
- Druckgasbehälter wie Spraydosen oder Kartuschen
- Kühl-und Gefrierschränke
Betonbruch entsteht beim Abbruch von Bauwerken oder Bauteilen aus Beton und zählt zu den mineralischen Bauabfällen. Er besteht aus reinem, unbewehrtem oder schwach bewehrtem Beton ohne Fremdstoffe wie Holz, Kunststoff oder Dämmmaterial. Aufgrund seiner Beschaffenheit lässt sich Betonbruch gut recyceln, etwa als Unterbau im Straßen- und Wegebau. Für die Entsorgung wird ein separater Container benötigt, der ausschließlich für sortenreinen Beton vorgesehen ist.
- Sauberer, sortenreiner Betonbruch ohne Fremdstoffe Kanntenlänge max 1 Meter
- Zum Beispiel: Pflastersteine, Gehwegplatten, Bordsteine oder massive Betonteile
- jegliche Störstoffe oder andere Abfallsorten
- kein Bims, keine Fliesen, kein Ytong
Sauberer Erdaushub besteht ausschließlich aus natürlichem Bodenmaterial wie Erde, Lehm, Sand oder Ton – frei von Verunreinigungen. Es dürfen keine Fremdstoffe wie Steine, Wurzeln, Bauschutt, Müll oder Schadstoffe enthalten sein. Solcher Aushub fällt typischerweise beim Ausheben von Baugruben, Fundamenten oder Gärten an. Für die Entsorgung ist ein separater Container für sauberen Erdaushub erforderlich, damit das Material umweltgerecht wiederverwertet werden kann.
- Mutterboden ohne Verunreinigungen
- Aushub mit kleinen Mengen natürlichen, unbehandelten Steinen
- Sand in reiner Form
- Naturbelassene Erde
- Trockener Lehm ohne Fremdstoffe
- Boden mit Verunreinigungen oder Schadstoffbelastung
- Bauschutt wie Ziegel, Beton oder Fliesen
- Gemischte Bauabfälle aller Art
- Kies und andere grobe mineralische Materialien
- Wurzel oder organische Bestandteile
Grünschnitt umfasst organische Gartenabfälle wie Äste, Zweige, Strauchschnitt, Laub und Rasenschnitt. Er fällt vor allem bei der Gartenpflege und Landschaftsarbeit an und wird in der Regel kompostiert oder in speziellen Anlagen verarbeitet. Für die Entsorgung größerer Mengen eignet sich ein Container, in dem ausschließlich pflanzliche Gartenabfälle gesammelt werden dürfen.
- Äste, Zweige, Strauchschnitt und Wurzelwerk (ohne Erde)
- Kleinformatige Baumstämme und Stammstücke
- Laub und Fallobst in geringen Mengen
- Rasenschnitt ohne Anhaftungen von Erde
- Unkraut und Pflanzenreste – ebenfalls frei von Erde
- Wurzeln
- Schadstoffhaltige Materialien wie imprägniertes Holz oder Gartenbauteile (z. B. Zäune)
- Küchenabfälle und Essensreste
- Erde, Grasnarbe oder sandige Bodenanteile
- Mist, Stroh oder tierische Abfälle
Kartonagen bestehen aus Well- oder Vollpappe und werden hauptsächlich für Verpackungen, Umzüge oder den Versand verwendet. Sie sind stabil, leicht und gut recycelbar, sofern sie sauber und frei von Verunreinigungen sind. Feuchter, verschmutzter oder stark beschichteter Karton gehört nicht ins Altpapier. Für die Entsorgung größerer Mengen, etwa aus Gewerbe oder bei Umzügen, eignet sich ein separater Container für Kartonagen.
- Zeitungen, Magazine und Werbeprospekte
- Kartonverpackungen und Papierkartons
- Büropapier und sonstiges Schreibpapier
- Alte Tapeten oder Tapetenreste
- Säcke oder Beutel aus Kunststofffolie
- Aktenordner mit Metallteilen oder -mechaniken
Lehm und Stroh sind natürliche Baustoffe, die seit Jahrhunderten im ökologischen Hausbau verwendet werden. Lehm wirkt feuchtigkeitsregulierend und sorgt für ein angenehmes Raumklima, während Stroh als Dämmmaterial gute Wärmeeigenschaften bietet. Beide Materialien sind vollständig biologisch abbaubar und damit besonders umweltfreundlich. Bei Abriss oder Entsorgung sollten sie getrennt von anderen Bauabfällen gesammelt werden, um eine umweltgerechte Verwertung zu ermöglichen.
- Stroh-Lehm-Gemische aus traditionellem Fachwerkbau
- Stroh-Lehm-Reste aus Sanierungsarbeiten
- Leichtlehm-Mischungen aus ökologischen Bauprojekten
- Allgemeiner Abfall jeglicher Art
- Bauschutt wie Ziegel, Steine, Beton oder Fliesen
Leichtbaustoffe sind Materialien mit geringem Gewicht, die im Bauwesen vor allem für nicht tragende Innenwände, Verkleidungen oder Dämmschichten verwendet werden. Dazu zählen unter anderem Gipskartonplatten, Porenbeton oder bestimmte Dämmstoffe. Sie lassen sich leicht verarbeiten und tragen zur Reduzierung der Gesamtmasse eines Gebäudes bei. Bei der Entsorgung ist eine sortenreine Trennung wichtig, da viele Leichtbaustoffe nicht im klassischen Bauschuttcontainer entsorgt werden dürfen.
- EPS-Dämmplatten (Styropor) mit Kaufdatum ab 2015
- Saubere Styroporplatten zur Wärmedämmung
- Weiße und farbige EPS-Platten bitte getrennt und in Säcken verpackt bereitstellen
- Mineralwolle wie Stein- oder Glaswolle
- HBCD-haltige Dämmstoffe
- Holzweichfaserplatten
- Asbesthaltige Materialien
- Teer- oder bitumenhaltige Stoffe wie Dachpappe
- Schadstoffhaltige oder gefährliche Abfälle
Mineralwolle ist ein weit verbreitetes Dämmmaterial, das aus geschmolzenem Gestein, Glas oder Schlacken hergestellt wird. Sie zeichnet sich durch ihre gute Wärme- und Schalldämmung sowie ihre Nichtbrennbarkeit aus. Aufgrund ihrer faserigen Struktur muss sie bei der Entsorgung jedoch sorgfältig behandelt werden, da sie gesundheitsschädlich sein kann. Mineralwolle darf nicht mit Bauschutt oder Gipsabfällen vermischt werden und gehört in einen separaten Container.
- Dämmstoffe mit Mineralfasern
- Steinwolle
- Glaswolle
- Dämmmaterialien, die äußerlich nicht eindeutig von mineralfaserhaltigen Stoffen zu unterscheiden sind
- Bitte keine anderen Abfälle einwerfen – ausschließlich mineralfaserhaltige Dämmstoffe sind erlaubt.
Mischglas bezeichnet verschiedene Glasarten, die gemeinsam entsorgt werden, etwa Flachglas, Fensterglas oder Glas mit Beschichtungen. Anders als Verpackungsglas darf Mischglas nicht in den Altglascontainer, da es andere Schmelzpunkte und Zusammensetzungen hat. Typische Beispiele sind Spiegel, Ceranfelder, Autoscheiben oder Sicherheitsglas. Für die fachgerechte Entsorgung ist ein spezieller Container für Mischglas erforderlich.
- Verschiedene Flachglassorten in gemischter Form, Fensterglas
- Isolierglas mit Rahmenverbund (z. B. aus Fenstern oder Türen)
- Glasbausteine und massive Glaselemente
- Gläser mit Anhaftungen wie Kleber, Bitumen oder Öl
- Keramik, Porzellan oder Steine
- Glaskeramik (z. B. Ceranfelder)
- Spezialgläser wie Laborglas, Bleiglas oder Leuchtstoffröhren
- Schleifschlämme und glasverunreinigte Rückstände
- Flaschenglas
Rigipsplatten, auch Gipskartonplatten genannt, bestehen aus einem Gipskern, der beidseitig mit Karton umhüllt ist. Sie werden im Trockenbau eingesetzt, um Innenwände, Decken oder Verkleidungen schnell und sauber zu errichten. Rigips ist leicht zu verarbeiten, bietet gute Dämmwerte und lässt sich vielseitig im Innenausbau verwenden.
- Gipskartonplatten (z. B. aus dem Trockenbau)
- Reine Gipsbaustoffe ohne Fremdstoffe
- Trockenbauplatten auf Gipsbasis
- Rigipsplatten (sauber und frei von Anhaftungen)
- Schadstoffhaltige oder gefährliche Abfälle
- Reiner Bauschutt wie Fliesen, Ziegel, Beton oder Natursteine
- Sauerkrautplatten (Holzwolle-Leichtbauplatten)
- Dämmstoffe wie Mineralwolle oder Styropor
- Asbesthaltige Materialien wie Eternit
- Gipsfaserplatten (z. B. Fermacell)
- Kunststoffe, z. B. Farbeimer, Folien oder Verpackungen
Styropor ist ein leichter, formbarer Dämmstoff aus expandiertem Polystyrol (EPS) und wird häufig zur Wärmedämmung von Gebäuden verwendet. Es besitzt gute Dämmeigenschaften und ist vielseitig einsetzbar, etwa an Fassaden oder in Dachkonstruktionen. Bei der Entsorgung muss unterschieden werden, ob es sich um reines oder mit Flammschutzmitteln behandeltes Styropor handelt. Styropor darf nicht in den Bauschutt- oder Gipscontainer, sondern gehört in einen separaten Container für Dämmstoffe.
- Verpackungsstyropor
- Sauberes Styropor-Dämmmaterial ohne Anhaftungen
- Produktionsabfälle aus reinem Styropor
- Verschnittreste von Styropor auf Baustellen
- Verunreinigtes Styropor mit Fremdstoffen
- Andere Abfälle oder Materialreste
- Dämmwolle oder Mineralfaserstoffe
Für jede Entsorgungsaufgabe
Unser Containerdienst
Ob Bauschutt, Sperrmüll, Gartenabfälle oder gewerbliche Reststoffe – mit unserem Containerdienst bieten wir Ihnen die passende Lösung für jede Entsorgungsaufgabe. Wählen Sie aus verschiedenen Containergrößen und profitieren Sie von einer termingerechten Anlieferung und Abholung. Wir entsorgen fachgerecht und umweltbewusst – für private Haushalte, Handwerk und Industrie.

Viele Containergrößen zur Auswahl
Fachgerechte und umweltbewusste Entsorgung
Zeit- und Kostenersparnis
Unser
Einzugsgebiet
Wir sind im Landkreis Bad Kreuznach, der Stadt Bad Kreuznach sowie im Umkreis bis nach Idar-Oberstein und Birkenfeld für Sie aktiv.
Die Abfallsysteme
im Überblick
Big Bag Formate
Volumen | Länge | Breite | Höhe |
---|---|---|---|
1 cbm | 1,00 m | 1,00 m | 1,00 m |
Absetzcontainer Formate
Volumen | Länge | Breite | Höhe |
---|---|---|---|
3 cbm | 2,40 m | 1,80 m | 1,00 m |
5 cbm | 3,25 m | 1,70 m | 1,25 m |
7 cbm | 3,50 m | 1,80 m | 1,75 m |
10 cbm | 4,10 m | 1,85 m | 1,90 m |
Abrollcontainer Formate
Volumen | Länge | Breite | Höhe |
---|---|---|---|
10 cbm | 5,50 m | 2,30 m | 1,00 m |
20 cbm | 6,00 m | 2,50 m | 1,70 m |
30 cbm | 6,50 m | 2,50 m | 2,20 m |
40 cbm | 7,00 m | 2,50 m | 2,40 m |
Wir übernehmen folgende Abfälle

Styropor

Rigips, Ytong

Mineralwolle

Styropur Leichtbaustoffe

Lehm und Stroh

Kartonage

Mischglas

Erdaushub sauber

Betonbruch

Baustellenabfälle / Müll

Bauschutt Sorte 2

Bauschutt mit Ytong oder Erde vermischt Sorte 3

Asbest

Altreifen PKW (mit und ohne Felgen)

Altreifen LKW (mit und ohne Felgen)

Altholz AIV

Altholz AI-AIII

Grünschnitt
Wichtige Hinweise zur Aufstellung eines Containers
Auf folgendes bitte vor der Containerbestellung achten.
Befahrbarkeit
Damit eine reibungslose Lieferung und Abholung möglich ist, muss der Abstellort für Container tragfähig und bei jeder Witterung befahrbar sein.
Breite und Höhe
Für das Entsorgungsfahrzeug ist eine Durchfahrtshöhe von mindestens 3,50 m sowie eine Mindestbreite von 2,60 m erforderlich.
Zufahrt
Die Zufahrt muss frei zugänglich und so beschaffen sein, dass schwere Nutzfahrzeuge sie problemlos passieren können.
Unsere Vorteile
Zuverlässigkeit und Termintreue
Umfassendes Leistungsspektrum
Faire und transparente Preismodelle
Langjährige Erfahrung und persönlicher Service

Sie möchten Abfälle anliefern?
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Tel.: 06751 – 93410
Mo – Fr. 08:30 – 12:00, 13:00 – 16:30 Uhr
Haystraße 34, 55566 Bad Sobernheim