Altholz der Kategorie AIV umfasst stark belastetes Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt oder aus schadstoffhaltigen Anwendungen stammt – beispielsweise Bahnschwellen, Leitungsmasten oder Hölzer mit teerhaltigen Anstrichen. Dieses Holz gilt als gefährlicher Abfall und darf nicht mit unbehandeltem oder nur beschichtetem Altholz vermischt werden. Die Entsorgung muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften über spezialisierte Entsorgungsbetriebe erfolgen.